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Google Fonts Abmahnung

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Seit geraumer Zeit erhalten bundesweit zahlreiche Websitebetreiber Google Fonts Abmahnungen, weil ihre Homepage in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts – angeblich – nicht DSGVO-konform ist. Anders gesagt: Die Website ist nicht rechtssicher.

1. Google Fonts Abmahnung – nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen

Seit geraumer Zeit erhalten bundesweit zahlreiche Websitebetreiber Google Fonts Abmahnungen, weil ihre Homepage in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts angeblich nicht DSGVO-konform ist. Anders gesagt: Die Website ist nicht rechtssicher.

Keineswegs jeder Onlinehändler beziehungsweise private Homepagebetreiber ist rechtlich versiert oder gar ein Jurist. So ist der erste Eindruck recht verstörend, wenn eine kostenpflichtige Google Fonts Abmahnung ins Haus flattert.

Jetzt lautet die Frage: Was tun, um nichts falsch zu machen?

Im Wirtschafts- und Geschäftsalltag ist die Abmahnung ganz allgemein eine formelle und terminierte Aufforderung, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Die Google Fonts Abmahnung bezieht sich also unmittelbar darauf, sich rechtsverbindlich zu verpflichten, die bisherige Handhabung der Google Fonts zukünftig zu unterlassen.

Aber warum und wozu?

2. Font als Schriftsatz kurz erklärt

Das englische Wort font heißt im Schreib- und Printbereich ins Deutsche übersetzt, wahlweise Schrift, Schriftfamilie, Schriftsatz, Zeichen oder Zeichensatz.

Google Fonts ist ein interaktives Schriftarten-Verzeichnis des US-amerikanischen Technologiekonzerns Google LLC. Nahezu anderthalbtausend Schriftarten stehen dem Websitebetreiber kostenlos zur Verfügung. Das sind freie Software-Lizenzen, die jeder User jederzeit kostenfrei und beliebig oft benutzen kann ganz ohne Lizenzgebühren, ohne irgendwelche Verpflichtungen und sonstige Bindungen.

Das klingt wie ein Geschenk von Google ist es aber nicht!

Denn Google erwartet nicht nur eine Gegenleistung, sondern holt sie sich quasi automatisch. Das Junktim lautet: Wenn du kostenlos auch nur einen Google Font nutzt, dann registriere ich ebenfalls kostenfrei deine IP-Identität für meine weitere Google-Verwendung.

Der Deal klingt vordergründig logisch und fair wenn denn ausschließlich und exklusiv die beiden „Vertrags- und Nutzungspartner“ Google sowie Websitebetreiber involviert wären und blieben.

Doch dem ist nicht so!

Die Option, Google Fonts auf der Website zu benutzen, geschieht über den direkten Download, also ohne den Upload, anders gesagt das Hochladen auf den eigenen Server des Website Betreibers. In der Folge davon werden bei den Aufrufen der Website durch User die Google Fonts, also die Google Schriften automatisch und automatisiert nachgeladen und so werden von jedem einzelnen externen Webseiten Aufruf die dazugehörigen Daten direkt an die Google LLC übertragen Stichwort: Jede IP-Adresse geht direkt an Google.

3. Google Fonts und Datenschutz – Download durch Google ist das Problem

Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes EuGH gelten sowohl dynamische als auch statische IP-Adressen als personenbezogene Daten als solche sind sie besonders geschützt. Der Speicherung von IP-Daten, auch bekannt als Vorratsdatenspeicherung, sind enge gesetzliche Grenzen gesetzt.

Doch noch diffiziler bis kaum möglich ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten – einerseits ohne die Zustimmung, andererseits ohne das Wissen des Betroffenen.

Personenbezogene Daten sind jegliche Informationen, mit denen sich lebende Personen identifizieren lassen. IP ist die Kurzfassung für Internetprotokoll als Adresse des betreffenden Computers Stichwort: vergleichbar mit der Hausnummer eines Wohngebäudes. Einem Computer können durchaus mehrere IP-Adressen zugeordnet sein. Umgekehrt ist es eher die Regel, dass PC und IP-Adresse ein und dasselbe sind.

Gemäß den Bestimmungen von DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz BDSG sind die Erhebung, Speicherung sowie Verwertung von IP-Adressen sehr eng an rechtliche Vorgaben geknüpft.

Nach dem BDSG muss jeder User der Website darüber informiert werden, und zwar im Vorhinein, ob und dass seine personenbezogenen Daten erhoben werden. Das macht eine dementsprechend ausformulierte Datenschutzerklärung notwendig bis unentbehrlich.

4. Aktuelle Rechtsprechung – Urteil des Landgerichts München aus Januar 2022

Der Datenschutz von personenbezogenen Daten, Schutz der Persönlichkeitsrechte und natürlich die damit verbundenen Datenschutzverstöße sind seit Jahren ein gesellschaftliches Dauerthema. Das betrifft auch die Google Fonts und im Zusammenhang damit die zunehmende Zahl an sowohl berechtigten als auch unberechtigten – Google Fonts Abmahnungen.

Die aktuelle Rechtsprechung wird durch das einschlägige Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022 geprägt. Unter dem Titel „Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Datenschutzverstoß“ lautet der Leitsatz des Urteils: „Eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechtes stellt es dar, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet.”

Das ist in seiner Aussagekraft klar und eindeutig!

Rechtsgrundlage für dieses Urteil ist im weitesten Sinne § 823 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demzufolge ist die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Users an die Google LLC eine Verletzung des ganz allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, und zwar in Form des informellen Selbstbestimmungsrechtes desjenigen, der die Website nutzt. Dessen Recht auf seine informelle Selbstbestimmung beinhaltet auch sein Recht, über die Nutzung mit Preisgabe und Weiterverwendung seiner personenbezogenen Daten wie seiner IP-Adresse selbst zu bestimmen.

Zeitgleich mit den Aufrufen der Website wird die IP-Adresse des Aufrufenden automatisiert an Google weitergeleitet. Dieser Datenschutzverstoß wird dem Betreiber der Website zugeordnet, anders formuliert angelastet, weil und so lange der User der Weiterleitung nicht zustimmt respektive vorab zugestimmt hat. Und es sei auch keine Pflicht des Users, im Vorhinein seine IP-Adresse zu verschlüsseln.

Weitere Rechtsgrundlagen für das Urteil und die sich daraus ergebenden Folgen sind § 12 Absätze 1 und 2 BDSG, § 3 Absatz 1 BDSG sowie Artikel 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

5. Einbindung von Google Fonts und Abmahnung – dynamisch vs. lokal

Google Fonts dynamisch, anders gesagt, automatisiert einzubinden wird mit der Herstellung der Serververbindung zu Google Fonts aktiviert. Durch die Anbindung an den Server von Google wird die gewählte Schriftart bereitgestellt. Direkt während des Verbindungsaufbaus wird die IP-Adresse als persönliche Datenquelle übermittelt. Die alternative Bezeichnung für dynamisch ist Remote Einbindung.

Google Fonts lokal einzubinden bedeutet, den ausgewählten Google Font auf einem eigenen Server zu hosten. Von dort aus wird der Google Font beim Seitenaufruf der Homepage geladen es gibt keine Weiterleitung der IP-Adresse an irgendwelche Dritte.

Kurz gesagt: Die aufgerufene Website ist gleichzeitig Anfang und Ende weiter geht es nicht. Niemand sonst ist involviert, kein Außenstehender hat Zugriff.

6. Google Fonts Abmahnung erhalten – was tun

Mit der Google Fonts Abmahnung werden zwei Sachverhalte angesprochen, und zwar

  • die Google Fonts selbst
  • der rechtliche Vorgang für die Google Fonts Abmahnung

Um im Hinblick auf die weitere Nutzung von Google Fonts die Website rechtssicher zu machen, müssen die Fonts anstelle von bislang dynamisch zukünftig lokal über den eigenen Server eingebunden werden.

Mit einer Google Fonts Abmahnung ist nicht zu spaßen. Der Empfänger sollte sie nicht unbeachtet lassen, sondern darauf reagieren. Empfehlenswert sind Rechtsberatung und bedarfsweise Rechtsvertretung durch einen Anwalt, bestenfalls durch den Fachanwalt für IT-Recht.

In vielen Fällen besteht eine Kooperation zwischen der Anwaltskanzlei und einem Systemhaus als IT-Unternehmen. So ist sichergestellt, dass im Anschluss an eine Google Fonts Abmahnung die Website absolut rechtssicher wird.

7. Fazit – mit Google Fonts lokal einbinden wird die Website rechtssicher

  • Als Resümee bleibt festzuhalten, dass Google Fonts Abmahnungen nach der geltenden Rechtsprechung des LG München berechtigt sind, wenn es sich um dynamische Fonts handelt.
  • Wird diese Dynamik durch das Hosting auf dem eigenen Server unterbrochen und ergänzend dazu in den Datenschutzbestimmungen noch darauf hingewiesen, dann kann die Website als absolut rechtssicher bezeichnet werden.

Fühlen Sie sich zum Thema Google Fonts Abmahnung hinreichend informiert oder haben Sie noch offene Fragen?

Kein Problem!

Nutzen Sie unsere schriftlichen Kontaktangebote oder besser noch: rufen Sie einfach an.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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Die Zukunft des Webdesign – CMS oder Handmade?

Die Zukunft des Webdesign
Werden CMS programmierte Websites ablösen?

  |  Dominik Breitbach

Vermutlich belastet dieses Thema Programmierer und CMS Entwickler gleichermaßen. Mit steigender Einfachheit wird der Markt mehr und mehr von selbsternannten Webdesignern beherrscht. Qualität ist nur noch schwierig herauszufiltern.

Inhalt

Ein umstrittenes Thema und sicher wird nicht jeder dieser Debatte ganz so nüchtern beitreten, wie wir. Wir wagen uns an das Thema und freuen uns auf heikle Diskussionen und Auseinandersetzungen in der Kommentarsektion weiter unten. So bieten beide Varianten vielerlei Vor- und Nachteile bezüglich allen Aspekten der Digitalisierung. Wir vergleichen in diesem Beitrag wichtige Themen, wie Einfachheit, Sicherheit, Barrierefreiheit und selbstverständlich die Fähigkeit zur Leadgenerierung / Suchmaschinenoptimerung.

CMS oder statische Website?

Content Management Systeme (kurz CMS) sind fertige Plattformen, worauf vereinfacht vollständige Websites entwickelt werden können. Die Einfachheit wird durch die intuitive Benutzeroberfläche sowie die Möglichkeit, mangelnde Programmierkenntnisse mit Plug-Ins auszugleichen, garantiert. Doch genau in diesen Vorteilen liegen auch die Nachteile begründet:

Ladezeit von Content Management Systemen

Wird ein CMS von einem Webdesigner entwickelt, der keinerlei Kenntnisse in HTML / PHP oder CSS hat, so besteht die Gefahr, dass viele Plug-Ins oder ein instabiles Theme die Performance der Website negativ beeinträchtigen. Vereinfacht ausgedrückt sind Plug-Ins Skriptpakete, die Abläufe automatisieren oder vereinfachen sollen. Damit ein Plug-In auf möglichst viel Anklang stößt, versucht der Entwickler so viele individuelle Bedürfnisse, wie möglich, zu decken. Dadurch werden eine Vielzahl von Serveranfragen auf der Website installiert, die vom Server kompiliert werden müssen und somit die Aufbauzeit der Website stark verlängern können. Selbstverständlich trifft eine Verlangsamung der Website nicht auf jedes Plug-In zu. Wichtig ist, die Plug-Ins zu prüfen oder eventuell sogar die benötigte Funktion ohne Plug-In zu entwickeln – denkt daran: Google ist dein Freund.

Wenn ihr wissen wollt, wie ihr eure Ladezeit in wenigen Steps kinderleicht optimieren wollt und warum ihr niemals den Divi Builder nutzen solltet, abonniert den Newsletter. Der Guide steht an nächster Stelle.

Sicherheit der CMS

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass CMS automatisch ein gefundenes Fressen für Hacker, Viren und sonstige Angriffe sind. Einerseits wahr, weil ein CMS wartungsintensiver ist als eine statische Website und alte Versionen oder ominöse Plug-Ins eine Tür zu wichtigen internen Dateien öffnen können. Andererseits kann ein CMS genauso sicher sein, wie jede statische Website, insofern sich ein Entwickler darum kümmert, der weiß, was er tut. Punkte, die ihr für ein sicheres CMS unbedingt beachten solltet sind unter anderem:

  • Zugriffsrechte der Dateien und Ordner
  • Aktualität von Plug-Ins, Themes und dem CMS selbst
  • Sichere Benutzernamen und Passwörter
  • Apache Sicherung durch htpasswd
  • Apache Sicherung durch eine erweiterte htaccess
    • Auch hierzu folgt demnächst ein Blogartikel
  • Änderung der Zugangs-URL
  • Richtiges Setup der Robots

Leadgenerierung mit einem CMS

Ob es tatsächlich Unterschiede in der Leadgenerierung gibt, je nach dem, ob ein CMS oder eine statische Website verwendet wird? Ja, die gibt es definitiv. Aber auch hier muss weit ausgeholt werden und um nichts Falsches zu sagen und Phrasen allgemein formuliert werden. Für eine optimale Anbindung an Social Media Kanäle, Google Analytics, Tag Manager und sonstigen Tools, bedarf es einiger Extras, die bei einem CMS häufig bereits integriert sind, bei einer statischen Website aber mühselig einzeln hinzugefügt werden müssen. Von erweiterbaren Thumbnails zu Meta Daten bis hin zur Kompatibilität mit hilfreichen Tools, die Online Marketing Prozesse vereinfachen sollen. Änderungen oder Integrationen werden bei einem CMS einmalig im dynamischen Header hinzugefügt, wohingegen man bei einer statischen Seite stets jede einzelne Unterseite manuell bearbeiten muss. Möchte man Marketing Prozesse mithilfe von Funnels oder Merging Prozessen automatisieren, so kommen statische Webseiten dafür nur über Umstände in Frage. Abhilfe schaffen hier die halbwegs dynamischen Frameworks, die beispielsweise dynamische Header und Footer bieten. 

Um Marketing Prozesse ohne unverhältnismäßige Umstände zu automatisieren und Leads mittels moderner Merging-Prozesse durch den Funnel zum Umsatz zu verhelfen, empfiehlt sich die Einfachheit des CMS. 

  • Pop-Up Fenster
  • Newsletter Anmeldungen
  • Exakte Conversion Messungen
  • Einfache Installation von Add-ons
  • A/B Testing
  • Erstellung von dynamischen Formularen

Dies sind Themen, die mit einem CMS um einiges einfacher und vor allem günstiger zu bewältigen sind. Möchte man umfangreiche Websites statisch programmieren lassen, so ist man stets weiterhin auf einen Programmierer angewiesen, der viele Stunden Arbeitszeit in kleine Änderungen investieren wird.

Vorteile von statischen Websites

Nun wurden bereits einige Punkte genannt, die auch die Vor- und Nachteile der statisch programmierten Websites aufzeigen. Um die Waage auszugleichen, möchten wir dennoch folgende Vorteile nicht vorenthalten:

Ladezeit von statischen Websites

Die Ladezeit von statischen Websites ist in der Regel unangefochten im Vergleich zum CMS. Folgende Punkte sprechen für die Ladezeit einer statischen Website:

  • Einfache Nginx Kompatibilität
  • Keine unnötigen Skripte
  • Einfache Ladewege
  • Komplette Kontrolle der Einstellungen

Selbstverständlich ist alles, was mit einer statischen Website möglich ist, auch mit einem CMS möglich. Viele beachten nicht, dass ein CMS vereinfacht ausgedrückt auch nur auf den selben Codes aufgebaut ist, wie eine statische Website und man hier auch alles editieren kann. Häufig ist allerdings der Weg zur vollständigen Kontrolle eines CMS nur über Umwege möglich.

Fazit

Um die Frage aufzugreifen, ob CMS in Zukunft die Oberhand gewinnen werden, kann ich sagen, WordPress beherrscht laut einer Auswertung von statista von November 2020 bereits 63,6 % des Internets. Also ist es bereits jetzt lediglich eine Frage der Verkaufstaktik. Dadurch, dass CMS auch unbegabten Webdesignern die Möglichkeit bieten, etwas Schönes auf die Beine zu stellen, wird das Angebot auf kurz oder lang sicherlich von solchen Designern überflutet. Umso mehr “Mist” in Zukunft fabriziert wird, desto genauer schaut der Kunde allerdings hin. Das wird meiner Meinung nach dazu führen, dass Hybride Entwickler, die astreine Programmierungen auf CMS umsetzen können, die Zukunft angeben werden. Da werden es reine HTML / PHP Programmierer sicherlich einfacher haben, sich in WordPress und Co. reinzulesen, als WordPress Designer, die sich in die Programmierung reinlesen müssen.

Geht man nun auf das Jahre 2021 zu und betrachtet Googles Änderungen, so sind CMS kaum noch wegzudenken. Google selbst sagte Anfang des Jahres, dass WordPress mithilfe von vielen Tools supportet wird: 

  • Google Plug-Ins
  • AMP
  • Gutenberg
  • usw.

Denkt man nun an die Mobile Indexing Umstellung Ende März 2021, so stehen statische Webprogrammierer vor einer weiteren Hürde, die nicht immer im Vorfeld ordentlich umgesetzt worden ist. Statische Webseiten sind noch viel zu häufig nicht für das Smartphone optimiert.

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