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Google Fonts Abmahnung

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Recruiting mit Hilfe von SEO

Seit geraumer Zeit erhalten bundesweit zahlreiche Websitebetreiber Google Fonts Abmahnungen, weil ihre Homepage in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts – angeblich – nicht DSGVO-konform ist. Anders gesagt: Die Website ist nicht rechtssicher.

1. Google Fonts Abmahnung – nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen

Seit geraumer Zeit erhalten bundesweit zahlreiche Websitebetreiber Google Fonts Abmahnungen, weil ihre Homepage in Bezug auf die Verwendung von Google Fonts angeblich nicht DSGVO-konform ist. Anders gesagt: Die Website ist nicht rechtssicher.

Keineswegs jeder Onlinehändler beziehungsweise private Homepagebetreiber ist rechtlich versiert oder gar ein Jurist. So ist der erste Eindruck recht verstörend, wenn eine kostenpflichtige Google Fonts Abmahnung ins Haus flattert.

Jetzt lautet die Frage: Was tun, um nichts falsch zu machen?

Im Wirtschafts- und Geschäftsalltag ist die Abmahnung ganz allgemein eine formelle und terminierte Aufforderung, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Die Google Fonts Abmahnung bezieht sich also unmittelbar darauf, sich rechtsverbindlich zu verpflichten, die bisherige Handhabung der Google Fonts zukünftig zu unterlassen.

Aber warum und wozu?

2. Font als Schriftsatz kurz erklärt

Das englische Wort font heißt im Schreib- und Printbereich ins Deutsche übersetzt, wahlweise Schrift, Schriftfamilie, Schriftsatz, Zeichen oder Zeichensatz.

Google Fonts ist ein interaktives Schriftarten-Verzeichnis des US-amerikanischen Technologiekonzerns Google LLC. Nahezu anderthalbtausend Schriftarten stehen dem Websitebetreiber kostenlos zur Verfügung. Das sind freie Software-Lizenzen, die jeder User jederzeit kostenfrei und beliebig oft benutzen kann ganz ohne Lizenzgebühren, ohne irgendwelche Verpflichtungen und sonstige Bindungen.

Das klingt wie ein Geschenk von Google ist es aber nicht!

Denn Google erwartet nicht nur eine Gegenleistung, sondern holt sie sich quasi automatisch. Das Junktim lautet: Wenn du kostenlos auch nur einen Google Font nutzt, dann registriere ich ebenfalls kostenfrei deine IP-Identität für meine weitere Google-Verwendung.

Der Deal klingt vordergründig logisch und fair wenn denn ausschließlich und exklusiv die beiden „Vertrags- und Nutzungspartner“ Google sowie Websitebetreiber involviert wären und blieben.

Doch dem ist nicht so!

Die Option, Google Fonts auf der Website zu benutzen, geschieht über den direkten Download, also ohne den Upload, anders gesagt das Hochladen auf den eigenen Server des Website Betreibers. In der Folge davon werden bei den Aufrufen der Website durch User die Google Fonts, also die Google Schriften automatisch und automatisiert nachgeladen und so werden von jedem einzelnen externen Webseiten Aufruf die dazugehörigen Daten direkt an die Google LLC übertragen Stichwort: Jede IP-Adresse geht direkt an Google.

3. Google Fonts und Datenschutz – Download durch Google ist das Problem

Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes EuGH gelten sowohl dynamische als auch statische IP-Adressen als personenbezogene Daten als solche sind sie besonders geschützt. Der Speicherung von IP-Daten, auch bekannt als Vorratsdatenspeicherung, sind enge gesetzliche Grenzen gesetzt.

Doch noch diffiziler bis kaum möglich ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten – einerseits ohne die Zustimmung, andererseits ohne das Wissen des Betroffenen.

Personenbezogene Daten sind jegliche Informationen, mit denen sich lebende Personen identifizieren lassen. IP ist die Kurzfassung für Internetprotokoll als Adresse des betreffenden Computers Stichwort: vergleichbar mit der Hausnummer eines Wohngebäudes. Einem Computer können durchaus mehrere IP-Adressen zugeordnet sein. Umgekehrt ist es eher die Regel, dass PC und IP-Adresse ein und dasselbe sind.

Gemäß den Bestimmungen von DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz BDSG sind die Erhebung, Speicherung sowie Verwertung von IP-Adressen sehr eng an rechtliche Vorgaben geknüpft.

Nach dem BDSG muss jeder User der Website darüber informiert werden, und zwar im Vorhinein, ob und dass seine personenbezogenen Daten erhoben werden. Das macht eine dementsprechend ausformulierte Datenschutzerklärung notwendig bis unentbehrlich.

4. Aktuelle Rechtsprechung – Urteil des Landgerichts München aus Januar 2022

Der Datenschutz von personenbezogenen Daten, Schutz der Persönlichkeitsrechte und natürlich die damit verbundenen Datenschutzverstöße sind seit Jahren ein gesellschaftliches Dauerthema. Das betrifft auch die Google Fonts und im Zusammenhang damit die zunehmende Zahl an sowohl berechtigten als auch unberechtigten – Google Fonts Abmahnungen.

Die aktuelle Rechtsprechung wird durch das einschlägige Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022 geprägt. Unter dem Titel „Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Datenschutzverstoß“ lautet der Leitsatz des Urteils: „Eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechtes stellt es dar, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet.”

Das ist in seiner Aussagekraft klar und eindeutig!

Rechtsgrundlage für dieses Urteil ist im weitesten Sinne § 823 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demzufolge ist die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Users an die Google LLC eine Verletzung des ganz allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, und zwar in Form des informellen Selbstbestimmungsrechtes desjenigen, der die Website nutzt. Dessen Recht auf seine informelle Selbstbestimmung beinhaltet auch sein Recht, über die Nutzung mit Preisgabe und Weiterverwendung seiner personenbezogenen Daten wie seiner IP-Adresse selbst zu bestimmen.

Zeitgleich mit den Aufrufen der Website wird die IP-Adresse des Aufrufenden automatisiert an Google weitergeleitet. Dieser Datenschutzverstoß wird dem Betreiber der Website zugeordnet, anders formuliert angelastet, weil und so lange der User der Weiterleitung nicht zustimmt respektive vorab zugestimmt hat. Und es sei auch keine Pflicht des Users, im Vorhinein seine IP-Adresse zu verschlüsseln.

Weitere Rechtsgrundlagen für das Urteil und die sich daraus ergebenden Folgen sind § 12 Absätze 1 und 2 BDSG, § 3 Absatz 1 BDSG sowie Artikel 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

5. Einbindung von Google Fonts und Abmahnung – dynamisch vs. lokal

Google Fonts dynamisch, anders gesagt, automatisiert einzubinden wird mit der Herstellung der Serververbindung zu Google Fonts aktiviert. Durch die Anbindung an den Server von Google wird die gewählte Schriftart bereitgestellt. Direkt während des Verbindungsaufbaus wird die IP-Adresse als persönliche Datenquelle übermittelt. Die alternative Bezeichnung für dynamisch ist Remote Einbindung.

Google Fonts lokal einzubinden bedeutet, den ausgewählten Google Font auf einem eigenen Server zu hosten. Von dort aus wird der Google Font beim Seitenaufruf der Homepage geladen es gibt keine Weiterleitung der IP-Adresse an irgendwelche Dritte.

Kurz gesagt: Die aufgerufene Website ist gleichzeitig Anfang und Ende weiter geht es nicht. Niemand sonst ist involviert, kein Außenstehender hat Zugriff.

6. Google Fonts Abmahnung erhalten – was tun

Mit der Google Fonts Abmahnung werden zwei Sachverhalte angesprochen, und zwar

  • die Google Fonts selbst
  • der rechtliche Vorgang für die Google Fonts Abmahnung

Um im Hinblick auf die weitere Nutzung von Google Fonts die Website rechtssicher zu machen, müssen die Fonts anstelle von bislang dynamisch zukünftig lokal über den eigenen Server eingebunden werden.

Mit einer Google Fonts Abmahnung ist nicht zu spaßen. Der Empfänger sollte sie nicht unbeachtet lassen, sondern darauf reagieren. Empfehlenswert sind Rechtsberatung und bedarfsweise Rechtsvertretung durch einen Anwalt, bestenfalls durch den Fachanwalt für IT-Recht.

In vielen Fällen besteht eine Kooperation zwischen der Anwaltskanzlei und einem Systemhaus als IT-Unternehmen. So ist sichergestellt, dass im Anschluss an eine Google Fonts Abmahnung die Website absolut rechtssicher wird.

7. Fazit – mit Google Fonts lokal einbinden wird die Website rechtssicher

  • Als Resümee bleibt festzuhalten, dass Google Fonts Abmahnungen nach der geltenden Rechtsprechung des LG München berechtigt sind, wenn es sich um dynamische Fonts handelt.
  • Wird diese Dynamik durch das Hosting auf dem eigenen Server unterbrochen und ergänzend dazu in den Datenschutzbestimmungen noch darauf hingewiesen, dann kann die Website als absolut rechtssicher bezeichnet werden.

Fühlen Sie sich zum Thema Google Fonts Abmahnung hinreichend informiert oder haben Sie noch offene Fragen?

Kein Problem!

Nutzen Sie unsere schriftlichen Kontaktangebote oder besser noch: rufen Sie einfach an.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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URL Struktur

Welche Rolle die Namensgebung Ihrer Seiten für SEO spielt

URL Struktur

Auch eine optimale URL-Struktur unterstützt die Sichtbarkeit im Internet. Wie die inhaltliche Suchmaschinenoptimierung geht es bei der Vergabe von URL-Bezeichnungen sowohl um Struktur wie um Suchalgorithmen als auch um Nutzerfreundlichkeit. Wir beleuchten in unserem Artikel die ideale Strukturierung von URL-Adressen und geben praktische Tipps dafür, wie sich das einfach machen lässt.

1. Was ist eine URL und wie beeinflusst sie SEO?

Die Abkürzung URL steht für „Uniform Resource Locator“ und bezeichnet die Lokation einer Webseite eindeutig. Sie enthält die Identifikation, die Zugriffsart und den Ort der jeweiligen Seite. So sagt beispielsweise die URL https://taismo.de/online-marketing/ aus, dass

die Unterseite „online-marketing“

der Weblokation „taismo.de“

über das Zugriffsprotokoll „https“

zu erreichen ist. Nur wenige Nutzer sind sich der technischen Eigenschaften einer URL bewusst. Die meisten wünschen sich vielmehr, dass sie die gewünschte Adresse möglichst intuitiv finden und identifizieren können.

Genau hier kommt die Suchmaschinenoptimierung (SEO) ins Spiel. Suchmaschinenwerkzeuge wie Googles Bots crawlen nämlich nicht nur Inhalte einer Seite wie Texte, Bilder und Videos. Sie durchforschen auch die URLs und stufen sie auf ihre Relevanz hin ein. Deshalb ist es wichtig, bei der Vergabe von URLs sowohl auf die technischen Regeln als auch Suchmaschinenfaktoren und menschliche Lesbarkeit zu achten.

Nicht zuletzt dürfen Sie dem kleinen s hinter dem http besondere Beachtung schenken. In den letzten Jahren hat sich bei fast allen URLs das Zugriffsprotokoll „http“ nämlich zu „https“ verändert. „http(s)“ steht für Hypertext Transfer Protocol (Secure). Bei dem aktuellen und inzwischen weit verbreiteten Protokoll findet die Datenübertragung verschlüsselt statt. Ohne das s warnen manche Browser vor einer unsicheren Verbindung und blockieren das Laden der Seite teilweise – eine Sackgasse für Suchende im Netz.

2. 5 Tipps für aussagekräftige, auffindbare URLs

Wie lässt sich nun eine SEO-freundliche, logische und korrekte URL-Struktur aufbauen, die lange hält? Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.

Überschaubare Länge und sinnvolle Zeichen

Komplette URLs sollten insgesamt höchstens 74 Zeichen enthalten. Technisch gesehen kann die Länge von Webseiten-Adressen auch darüber hinausgehen. Suchmaschinen jedoch schneiden sie bei 74 Zeichen ab und lassen sie damit unvollständig in den Suchergebnissen auftauchen. Das ist für die Auffindbarkeit Ihrer Seite unvorteilhaft. Vermeiden Sie außerdem Sonderzeichen. Erlaubt sind die Ziffern 0 bis 9, die Buchstaben A bis Z sowie die Zeichen „_“, „-“, “~“ und „.“. Weitere Sonderzeichen müssen in URLs codiert werden, was nicht nur unleserlich aussieht, sondern auch mehr Platz in Anspruch nimmt. Zu den Sonderzeichen gehören auch die deutschen Umlaute sowie das ß.

Die Verwendung von Keywords

Normalerweise ist für eine suchmaschinenoptimierte Seite ein Hauptkeyword definiert. Unter anderem die Verwendung eines beliebten Keywords in relevanten Texten zieht die Aufmerksamkeit der Suchmaschinen auf sich. Sinnvoll ist, dieses Keyword auch in der Bezeichnung der URL zu verwenden. Auf diese Weise führen Sie die Suchmaschinen auf einem zusätzlichen Weg auf die Spur Ihrer Inhalte. Dabei dürfen Sie auch sogenannte Long Tail Keywords verwenden, also Suchwörter, die aus einer Phrase bestehen. Verbinden Sie die einzelnen Wörter des Ausdrucks mit Bindestrichen (zum Beispiel online-marketing statt online_marketing oder onlinemarketing).

Einerseits verstehen die Bots der Suchmaschinen dann, dass damit mehrere Wörter gemeint sind. Andererseits macht es die Internet-Adresse für Menschen deutlich einfacher lesbar. Konzentrieren Sie sich aber immer auf ein Hauptkeyword statt in der URL mehrere aneinanderzureihen. Das sieht unseriös aus und wird von den Search Engines im Zweifel als Keyword Stuffing abgestraft.

Wenn Sie Seiten mit ähnlichen Keywords gestalten, bietet sich die Erstellung sogenannter kanonischer URLs an. Die Suchmaschinen missverstehen unter Umständen eng verwandte Themen als Duplicate Content, der beim Ranking bestraft wird. Das lässt sich mit der bewussten Steuerung der URLs, die gecrawlt werden sollen, vermeiden. Mehr dazu in unserem Blogartikel über den Canonical Tag Generator.

Übersichtliche Navigation

Der Aufbau von URLs trägt auch wesentlich zur Navigation und Orientierung auf der Website bei. Sammeln Sie etwa alle Ihre Lösungen oder Produkte unter der jeweiligen Ebene, etwa:

https://taismo.de/produkte/seo und

https://taismo.de/produkte/sea und

https://taismo.de/produkte/webentwicklung

Damit machen Sie deutlich, wo sich die Nutzer auf Ihrer Seite befinden und was sie von diesem Bereich erwarten können. Organisieren Sie Ihre Navigation allerdings höchstens über drei Ebenen. Weiter graben die Bots nicht, da für jede Seite nur ein bestimmter Aufwand vorgesehen ist. Tiefere Ebenen als die dritte würden deshalb übers Crawling nicht indexiert werden. Darüber hinaus wird eine komplexere Struktur für die Nutzer unübersichtlich.

Vorsicht bei der Änderung von URLs

Der Umzug Ihrer URLs zu neuen Adressen kann ebenso aufwändig und verlustreich sein wie ein Wohnungswechsel. Manche Nutzer haben die URL womöglich als Favoriten gespeichert, andere haben einen Link geteilt, der nun nicht mehr gilt. Im günstigsten Falle zeigen wertvolle Backlinks auf Ihre Adresse. Auch diese wollen Sie wegen einer simplen Adressänderung nicht verlieren. Deshalb wägen Sie gründlich ab, ob Sie Ihre URLs ändern wollen. Hat eine URL-Änderung unschlagbare Vorteile, dann sollten Sie unbedingt für eine gültige Weiterleitungen sorgen. Dauerhafte, sogenannte 301 Weiterleitungen senden Ihre Besucher automatisch auf den richtigen Weg zur neuen URL.

Außerdem behalten Sie damit bestehende Rankings bei, die Sie durch Ihre wertvollen und relevanten Inhalte erzielt haben. Damit vermeiden Sie auch die unbeabsichtigten „404 Fehler“, die einen Nutzer erwarten, der auf eine unbekannte URL trifft. Solche Anzeigen sorgen dann endgültig für Traffic-Verlust.

Verzichten Sie auf unnötige Parameter

Für die Funktionalität Ihres Webdesigns mögen Parameter wie die Session oder die Tracking ID im Anschluss an die eigentliche Adresse zweckmäßig sein. Verzichten Sie jedoch darauf, Sie in URLs zu verankern. Bei der Verlinkung werden solche verwirrenden und für den Sinn irrelevanten Parameter nämlich sonst auch geteilt. Wer so gespeicherte Backlinks, Favoriten oder anderweitig geteilte Links öffnet, gerät womöglich in eine Sackgasse. SEO und Nutzer können damit nichts anfangen. Deshalb verlängern Parameter Ihre URL nur unnötig und kosten Sie Lesbarkeit.

3. Tatkräftige Unterstützung bei allem ums SEO

Noch Fragen? Bei taismo beraten wir im Rahmen von ergebnisorientiertem Online-Marketing auch zu der optimalen Struktur Ihrer Website.

Sprechen Sie uns gerne an!

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Mobile Only Indexierung

SEO 2021:
Indexierung wird von Mobile First zu Mobile Only

Ab März 2021 crawlt Google nur die mobile Seite

Mit Mobile Only besucht der Google Crawler ab Ende März keine rein desktop-basierten Websites mehr. Seiten mit separaten Desktop- und Mobile-Versionen werden nur noch unter der mobilen Ansicht indexiert. Was bedeutet das für Ihre SEO? Wir erklären, wie Sie für Google weiterhin sichtbar bleiben.

1. Google Algorithmus aktiviert Ende März 2021 Mobile Only

Google 2021: Auch in diesem Jahr hat Google Änderungen in seinen Suchalgorithmen angekündigt. Eine wesentliche Umstellung steht uns bereits vor der Tür – die Umstellung der Indexierung von Webseiten auf Mobile Only. Bereits seit September 2020 ist die Mobile First Indexierung für alle Internetseiten aktiv und der Google Smartphone Bot hat viel zu tun. Das bedeutet, dass mobile Auftritte beim Crawlen bevorzugt indexiert werden. Diese Bevorzugung von Seiten für den mobilen Zugriff wird Ende März auf Mobile Only ausgebaut. Ausschließlich Desktop-optimierte Seiten werden vom Google Algorithmus schon bald völlig ignoriert. SEO adé für den PC. Der Desktop Bot geht in Rente. Es ist höchste Zeit, Ihre Websites durchzugehen und sicherzustellen, dass jene in der kommenden Umstellung nicht durchs Raster fallen. Wesentliche Traffic-Verluste drohen. Wer Suchmaschinenoptimierung mit rein für den stationären Zugriff optimierten Seiten betreibt, sollte seinen Unique Content auf eine mobil-geeignete Seite umziehen lassen. Nur so können Sie ab diesem Frühjahr bei Google Nutzen aus Ihrem SEO ziehen.

2. Machen Sie Ihren Internetauftritt fit für den wählerischen Google Crawler

Die Google Search Central beschreibt, wie der Google Algorithmus auch unter Mobile First weiterhin Ihre Website fürs Suchmaschinen-Ranking indexiert. Nach den aktuellen Aussagen der Google Search Central gilt das Gleiche für Mobile Only – mit der Ausnahme, dass rein PC-optimierte Seiten ignoriert werden. Grundsätzlich gilt: Alle Inhalte, die gerankt werden sollen, müssen auf der mobilen Webseite zu finden sein. Reine „Computer-Seiten“ sollten damit rechnen, innerhalb absehbarer Zeit nicht mehr in den Suchergebnissen gerankt zu werden und an Traffic zu verlieren. Die wichtigsten Ratschläge aus der Google Community lauten:

2.1 Exklusives Content-Management für die mobile Seite

Aktualisieren Sie die Inhalte und vor allem die aussagekräftigen Überschriften in der mobilen Version Ihrer Website. Sie sollte jeden Content enthalten, der für die Suchmaschinenoptimierung verwendet wird, auch wenn er bisher eventuell nur auf Desktop-Seiten auftauchte. Unique Content, Keyword-Verwendung, Textlängen, Tags und andere SEO-Faktoren von der PC-orientierten Seite gehen bei Mobile Only vollständig verloren. Ein Umzug auf die Variante für mobile Endgeräte ist die Rettung.

2.2 Visuelle Inhalte wie Bilder und Videos

Auch für die visuellen Inhalte gilt, dass nur noch diejenigen auf der mobilen Seite vom Smartphone Agent berücksichtigt werden. Manche Web-Developer haben in der Vergangenheit deren Qualität und Verlinkung zugunsten von Schnelligkeit und Nutzbarkeit der Seite vernachlässigt. Das wird mit Mobile Only bald bestraft. Die Grundregeln für die Verwendung von Bildern und Videos lauten:

  • Nur Bilder und Videos in guter Qualität, angemessener Größe und passender Auflösung nutzen
  • Wählen Sie Bilder und Videos in Dateiformaten, die vom Google Bot unterstützt werden
  • Verwenden Sie nur statische URLs bei Ihren visuellen Ressourcen und keine sich ständig ändernden. Diese können nicht indexiert werden
  • Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Bilder und Videos einen aussagekräftigen und SEO-tauglichen Alt-Text enthalten sowie Titel, Dateinamen und Untertexte
  • Platzieren Sie visuelle Inhalte und vor allem Videos an schnell auffindbaren Stellen auf der mobilen Seite. Die Indexierung bestraft einen Seitenaufbau, der den Nutzer lange nach Videos suchen lässt

2.3 Zugriff auf mobile Inhalte ermöglichen

Die Google Search Central empfiehlt weiterhin, Lazy Loading für Hauptinhalte zu vermeiden, damit der Google Crawler Ihre mobile Website barrierefrei indexieren kann. Wenn Lazy Loading nach einer Nutzerinteraktion eingesetzt wird, können die zu ladenden Inhalte vom Bot ignoriert werden. Das gilt beispielsweise für Tippen, Wischen oder Klicken. Gehen Sie außerdem die Ressourcen auf Ihrer mobilen Seite durch und stellen Sie sicher, dass diese nicht blockiert sind, weil etwa bei der Programmierung das Hauptaugenmerk auf der Desktop-Seite lag.

2.4 Verwendung von strukturierten Daten und Metadaten

Sehen Sie sich die strukturierten Daten Ihrer mobilen Seiten an und überprüfen Sie, ob die entsprechenden URLs auf mobile Seiten verweisen. Links zu Desktop-Seiten werden ignoriert und punkten daher beim Google Smartphone Bot nicht. Die Metadaten Ihrer Mobilseiten sollten genau so sicher im Kasten sitzen wie diejenigen, die früher für die Computer-Ansicht optimiert wurden. Meta-Titel und Meta-Beschreibungen werden

2.5 Anzeigenplatzierung

Für Anzeigen auf Mobilseiten gelten andere Regeln als im PC-Browser. Folgen Sie den Better Ads Standards, um von Ads auf mobilen Endgeräten zu profitieren. Sind die Anzeigen etwa in ihrer Größe und ihrem Format nicht optimal auf die mobile Lesbarkeit und Sichtbarkeit auf Smartphones und Tablets ausgerichtet, verlieren Sie damit an Ranking.

3. Zwei Fliegen mit einer Klappe: Fit für Mobile Only und aufgewertete mobile Inhalte

Die optimale Ausrichtung mobiler Inhalte auf die geänderte Google-Indexierung erfordert von vielen einen kompletten Durchgang ihrer mobilen Seiten. Texte, Bilder und Videos müssen verschoben und aktualisiert werden. Seitenfunktionalität, Nutzerfreundlichkeit und Schnelligkeit müssen auf den Prüfstand, wenn in Kürze nur noch der Smartphone Bot crawlt. Unserer Erfahrung nach, lohnt sich bei der nötigen Durchsicht aller Inhalte eine generelle Aufwertung des mobilen Internet-Auftritts. Wer ohnehin schon alle Tags, Metadaten und Texte in die Hand nehmen muss, kann an den passenden Stellen seine Inhalte polieren. Darin liegt nicht nur das Potenzial, den Traffic-Verlust von der Desktop-Site zu umgehen, sondern auch die Chance auf mehr organische Leads über eine noch weiter verbesserte mobile Site. Als professionelle Online-Marketing Agentur steht taismo Ihnen bei der technischen und inhaltlichen Überarbeitung Ihrer mobilen Auftritte zur Seite. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns Ihnen ein Konzept für optimales Ranking unter Mobile Only und die wettbewerbsfähige Anpassung Ihrer Inhalte vorlegen.

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Die Zukunft des Webdesign – CMS oder Handmade?

Die Zukunft des Webdesign
Werden CMS programmierte Websites ablösen?

  |  Dominik Breitbach

Vermutlich belastet dieses Thema Programmierer und CMS Entwickler gleichermaßen. Mit steigender Einfachheit wird der Markt mehr und mehr von selbsternannten Webdesignern beherrscht. Qualität ist nur noch schwierig herauszufiltern.

Inhalt

Ein umstrittenes Thema und sicher wird nicht jeder dieser Debatte ganz so nüchtern beitreten, wie wir. Wir wagen uns an das Thema und freuen uns auf heikle Diskussionen und Auseinandersetzungen in der Kommentarsektion weiter unten. So bieten beide Varianten vielerlei Vor- und Nachteile bezüglich allen Aspekten der Digitalisierung. Wir vergleichen in diesem Beitrag wichtige Themen, wie Einfachheit, Sicherheit, Barrierefreiheit und selbstverständlich die Fähigkeit zur Leadgenerierung / Suchmaschinenoptimerung.

CMS oder statische Website?

Content Management Systeme (kurz CMS) sind fertige Plattformen, worauf vereinfacht vollständige Websites entwickelt werden können. Die Einfachheit wird durch die intuitive Benutzeroberfläche sowie die Möglichkeit, mangelnde Programmierkenntnisse mit Plug-Ins auszugleichen, garantiert. Doch genau in diesen Vorteilen liegen auch die Nachteile begründet:

Ladezeit von Content Management Systemen

Wird ein CMS von einem Webdesigner entwickelt, der keinerlei Kenntnisse in HTML / PHP oder CSS hat, so besteht die Gefahr, dass viele Plug-Ins oder ein instabiles Theme die Performance der Website negativ beeinträchtigen. Vereinfacht ausgedrückt sind Plug-Ins Skriptpakete, die Abläufe automatisieren oder vereinfachen sollen. Damit ein Plug-In auf möglichst viel Anklang stößt, versucht der Entwickler so viele individuelle Bedürfnisse, wie möglich, zu decken. Dadurch werden eine Vielzahl von Serveranfragen auf der Website installiert, die vom Server kompiliert werden müssen und somit die Aufbauzeit der Website stark verlängern können. Selbstverständlich trifft eine Verlangsamung der Website nicht auf jedes Plug-In zu. Wichtig ist, die Plug-Ins zu prüfen oder eventuell sogar die benötigte Funktion ohne Plug-In zu entwickeln – denkt daran: Google ist dein Freund.

Wenn ihr wissen wollt, wie ihr eure Ladezeit in wenigen Steps kinderleicht optimieren wollt und warum ihr niemals den Divi Builder nutzen solltet, abonniert den Newsletter. Der Guide steht an nächster Stelle.

Sicherheit der CMS

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass CMS automatisch ein gefundenes Fressen für Hacker, Viren und sonstige Angriffe sind. Einerseits wahr, weil ein CMS wartungsintensiver ist als eine statische Website und alte Versionen oder ominöse Plug-Ins eine Tür zu wichtigen internen Dateien öffnen können. Andererseits kann ein CMS genauso sicher sein, wie jede statische Website, insofern sich ein Entwickler darum kümmert, der weiß, was er tut. Punkte, die ihr für ein sicheres CMS unbedingt beachten solltet sind unter anderem:

  • Zugriffsrechte der Dateien und Ordner
  • Aktualität von Plug-Ins, Themes und dem CMS selbst
  • Sichere Benutzernamen und Passwörter
  • Apache Sicherung durch htpasswd
  • Apache Sicherung durch eine erweiterte htaccess
    • Auch hierzu folgt demnächst ein Blogartikel
  • Änderung der Zugangs-URL
  • Richtiges Setup der Robots

Leadgenerierung mit einem CMS

Ob es tatsächlich Unterschiede in der Leadgenerierung gibt, je nach dem, ob ein CMS oder eine statische Website verwendet wird? Ja, die gibt es definitiv. Aber auch hier muss weit ausgeholt werden und um nichts Falsches zu sagen und Phrasen allgemein formuliert werden. Für eine optimale Anbindung an Social Media Kanäle, Google Analytics, Tag Manager und sonstigen Tools, bedarf es einiger Extras, die bei einem CMS häufig bereits integriert sind, bei einer statischen Website aber mühselig einzeln hinzugefügt werden müssen. Von erweiterbaren Thumbnails zu Meta Daten bis hin zur Kompatibilität mit hilfreichen Tools, die Online Marketing Prozesse vereinfachen sollen. Änderungen oder Integrationen werden bei einem CMS einmalig im dynamischen Header hinzugefügt, wohingegen man bei einer statischen Seite stets jede einzelne Unterseite manuell bearbeiten muss. Möchte man Marketing Prozesse mithilfe von Funnels oder Merging Prozessen automatisieren, so kommen statische Webseiten dafür nur über Umstände in Frage. Abhilfe schaffen hier die halbwegs dynamischen Frameworks, die beispielsweise dynamische Header und Footer bieten. 

Um Marketing Prozesse ohne unverhältnismäßige Umstände zu automatisieren und Leads mittels moderner Merging-Prozesse durch den Funnel zum Umsatz zu verhelfen, empfiehlt sich die Einfachheit des CMS. 

  • Pop-Up Fenster
  • Newsletter Anmeldungen
  • Exakte Conversion Messungen
  • Einfache Installation von Add-ons
  • A/B Testing
  • Erstellung von dynamischen Formularen

Dies sind Themen, die mit einem CMS um einiges einfacher und vor allem günstiger zu bewältigen sind. Möchte man umfangreiche Websites statisch programmieren lassen, so ist man stets weiterhin auf einen Programmierer angewiesen, der viele Stunden Arbeitszeit in kleine Änderungen investieren wird.

Vorteile von statischen Websites

Nun wurden bereits einige Punkte genannt, die auch die Vor- und Nachteile der statisch programmierten Websites aufzeigen. Um die Waage auszugleichen, möchten wir dennoch folgende Vorteile nicht vorenthalten:

Ladezeit von statischen Websites

Die Ladezeit von statischen Websites ist in der Regel unangefochten im Vergleich zum CMS. Folgende Punkte sprechen für die Ladezeit einer statischen Website:

  • Einfache Nginx Kompatibilität
  • Keine unnötigen Skripte
  • Einfache Ladewege
  • Komplette Kontrolle der Einstellungen

Selbstverständlich ist alles, was mit einer statischen Website möglich ist, auch mit einem CMS möglich. Viele beachten nicht, dass ein CMS vereinfacht ausgedrückt auch nur auf den selben Codes aufgebaut ist, wie eine statische Website und man hier auch alles editieren kann. Häufig ist allerdings der Weg zur vollständigen Kontrolle eines CMS nur über Umwege möglich.

Fazit

Um die Frage aufzugreifen, ob CMS in Zukunft die Oberhand gewinnen werden, kann ich sagen, WordPress beherrscht laut einer Auswertung von statista von November 2020 bereits 63,6 % des Internets. Also ist es bereits jetzt lediglich eine Frage der Verkaufstaktik. Dadurch, dass CMS auch unbegabten Webdesignern die Möglichkeit bieten, etwas Schönes auf die Beine zu stellen, wird das Angebot auf kurz oder lang sicherlich von solchen Designern überflutet. Umso mehr “Mist” in Zukunft fabriziert wird, desto genauer schaut der Kunde allerdings hin. Das wird meiner Meinung nach dazu führen, dass Hybride Entwickler, die astreine Programmierungen auf CMS umsetzen können, die Zukunft angeben werden. Da werden es reine HTML / PHP Programmierer sicherlich einfacher haben, sich in WordPress und Co. reinzulesen, als WordPress Designer, die sich in die Programmierung reinlesen müssen.

Geht man nun auf das Jahre 2021 zu und betrachtet Googles Änderungen, so sind CMS kaum noch wegzudenken. Google selbst sagte Anfang des Jahres, dass WordPress mithilfe von vielen Tools supportet wird: 

  • Google Plug-Ins
  • AMP
  • Gutenberg
  • usw.

Denkt man nun an die Mobile Indexing Umstellung Ende März 2021, so stehen statische Webprogrammierer vor einer weiteren Hürde, die nicht immer im Vorfeld ordentlich umgesetzt worden ist. Statische Webseiten sind noch viel zu häufig nicht für das Smartphone optimiert.

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