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Bewertungen löschen lassen
– So geht es richtig!

Wir helfen dir, beim Reputationsmanagement deiner Software-Dienstleistung .

Die Bewertungen auf Google sind für dein Business extrem wichtig. Eine negative Bewertung kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch deinen Ruf nachhaltig schädigen. Egal ob es sich um Sterne-Bewertungen oder ausführliche Kommentare handelt, du hast das Recht auf ehrliche Bewertungen und kannst diese sogar ohne Anwalt einfordern. Wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten und unterstützen dich bei der Verwaltung deiner Online-Reputation.

Reputations
management – Warum die Google Bewertung deines SaaS so wichtig ist

Google ist die unangefochtene Nummer eins unter den Suchmaschinen und besitzt große Marktmacht. Das bedeutet, dass eine Bewertung auf Google enormen Einfluss auf das Ansehen deines Software-Unternehmens haben kann. Ob eine kurze Sterne-Bewertung oder eine ausführliche Rezension – diese Bewertungen können weltweit gelesen werden und beeinflussen die Meinungen von Millionen Usern. Deshalb kann eine schlechte Bewertung nicht nur ärgerlich, sondern auch schädlich für das Image eines Unternehmens sein. Laut Studien vertrauen bis zu 93 % aller User den Bewertungen auf Google.

Die Bewertungen auf Google müssen bestimmte Kriterien erfüllen und unterliegen strengen Richtlinien. Das verhindert beispielsweise, dass Konkurrenten absichtlich schlechte Bewertungen abgeben, um einem Unternehmen zu schaden. Ebenso soll verhindert werden, dass Unternehmen sich positive Bewertungen erkaufen und dadurch einen unfairen Vorteil gegenüber der Konkurrenz erlangen. Leider ist es schwierig, die Echtheit einer Bewertung zu überprüfen und auf juristischer Ebene noch schwieriger, da das Internet viel Anonymität bietet.

Trotzdem gibt es Möglichkeiten, wie du dich effektiv gegen schlechte Bewertungen schützen kannst. Eine Bewertung löschen zu lassen, ist zum Beispiel gar nicht so schwer, wenn man weiß, wie es geht. Es ist wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, um dein SaaS-Unternehmen vor Rufschädigung zu schützen.

Die zwei Wege, um eine online Bewertung löschen zu lassen

Eine Löschung einer negativen Bewertung zu veranlassen kann auf der einen Seite sehr leicht sein, auf der anderen Seite aber auch sehr schwer. Es gibt zwei Wege, auf denen die Löschung beantragt und vorgenommen werden kann. Der erste Weg führt über Google selbst und ist der deutlich angenehmere. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Löschung nicht über Google erfolgen kann und ein Anwalt hinzugezogen werden muss. Hier wird der Aufwand deutlich größer und das Reputationsmanagement kann schnell ins Geld gehen. Deswegen ist es empfehlenswert, sich als Unternehmen vor den hohen Kosten einer Verhandlung zu schützen. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die auch Streitigkeiten aufgrund von Google Bewertung abdeckt, ist unbedingt notwendig.

1. Weg: Bewertungen von Google löschen lassen

Man kann durch Google selbst eine Bewertung löschen lassen. Dazu muss diese negative Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Diese besagen zum Beispiel, dass eine Bewertung keine rassistischen oder strafrechtlich relevanten Inhalte vorweisen darf. Kann man genau diese aber nachweisen, dann muss lediglich das Kontaktformular ausgefüllt werden. In der Regel reagiert Google sehr schnell und löscht die negative Bewertung innerhalb von wenigen Stunden, oder Tagen. Das ist mit Sicherheit der einfache Weg, um eine Bewertung zu löschen und meistens benötigt man in diesem Fall nicht einmal die Hilfe von einem Anwalt.

2. Weg: Die Löschung juristisch durchsetzen

Nicht selten werden Anträge auf Löschung seitens Google abgelehnt. In diesem Fall wird es ein wenig kompliziert, wenn man auf das Recht der Löschung einer negativen Bewertung bestehen möchte. Die Möglichkeit besteht natürlich, muss aber auf jeden Fall juristisch begleitet und durch einen Anwalt imitiert werden. Denn häufig ergeben sich durch die Google Bewertung eine Reihe von juristischen Problemen. Das Unternehmen muss beispielsweise nachweisen können, dass der Bewerter bei seiner Bewertung gelogen hat. Oder aber es muss nachweisen, dass die Google Bewertung nach völlig falschen Maßstäben getroffen wurde und es sich um eine sogenannte “Frust Bewertung” handelt. Das sind komplexe juristische Fragen, die vorab geklärt werden müssen. Der Anwalt kann nun einen Antrag auf Löschung bei Google erzwingen und diese erfolgreich und langfristig aus den Datenbanken der Suchmaschine löschen. Gleichzeitig wird der Anwalt in vielen Fällen raten, einen Strafantrag zu stellen.

Die Google Bewertung in Zusammen
hang mit Straftaten

Eine Rezension, oder eine Google Bewertung können eine Straftat darstellen. Das ist den wenigsten Usern bewusst, weswegen man hier genau prüfen sollte, ob sich eine Anzeige wirklich lohnt. Die häufigsten Strafanzeigen bei Rezensionen und Google Bewertungen drehen sich um einfache Delikte, also Beleidigung, Verleumdung oder andere Formen der Geschäftsschädigung. Den zweiten großen Teil der Straftaten in Zusammenhang mit Google Bewertungen stellt die gewerbsmäßige Verbreitung von Falschinformationen dar. Das ist besonders dann gegeben, wenn Unternehmen die Google Bewertung nutzen, um der Konkurrenz zu schaden, oder sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Teilweise schreitet sogar Google selbst ein und unterbindet diese Praxis. Nicht immer steht dabei das Recht auf der Seite des Konzerns, denn dieser kann oft nur wenige Anhaltspunkte juristisch nutzen und diese erfolgreich anwenden. Aus statistischer Sicht sind die Strafanzeigen wegen einer negativen Bewertung bei Google in den letzten Jahren signifikant angestiegen, und es ist noch kein Ende in Sicht. Nicht immer haben die Unternehmen dabei das Recht auf ihrer Seite, aber dennoch ist es wichtig das vorhandene Recht anzuwenden und durchzusetzen.

Google Bewertungen beschäftigen das Justizsystem

Die Bewertungen auf Google und anderen Portalen sind seit der Einführung der Funktion ein heißes Streitthema bei Juristen, Gerichten, Verbrauchern und Unternehmen. Früher war es fast unmöglich, eine Bewertung löschen zu lassen. Heute ist das deutlich einfacher, kann aber eine Reihe von ungewollten Konsequenzen hervorrufen. Das Rechtssystem ist derzeit auf den Schutz der Verbraucher ausgerichtet, stellt diese aber auch unter eine gewisse Mitverantwortung. So kann eine negative Bewertung mit nur einem Stern, aber ohne ausführliche Rezension gelöscht werden. Hier wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher nicht im Recht ist und die negative Bewertung ausführlicher hätte begründen müssen. Demgegenüber ist das Unternehmen nicht im Recht, wenn sich der Verbraucher über die Nichterbringung einer Dienstleistung beschwert, sofern das Unternehmen damit geworben hat, aber diese in der speziellen Situation nicht erbringen konnte. In diesem Fall greift der Verbraucherschutz und es wird angenommen, dass eine beworbene Dienstleistung durch das Unternehmen auch erbracht werden muss und der Verbraucher ein Recht auf diese hat. Als Laie erkennt man schnell, dass man sich bei einer Google Bewertung auf ein juristisches Minenfeld begeben kann.

Die Nachweispflicht liegt immer beim Unternehmen

Diese Regel ist im Allgemeinen gültig und wird nur in wenigen Fällen mit einer Ausnahme bedacht. Grundsätzlich kann ein Verbraucher zu jeder Zeit und mit Grund eine Google Bewertung abgeben, oder eine Rezension verfassen. Er muss nicht nachweisen, dass die Rezension der Wahrheit entspricht. Das stellt die Unternehmen vor eine große Herausforderung, denn um ihr Recht einzufordern und die Bewertung löschen lassen zu können, müssen sie nun die entsprechenden Nachweise vorlegen. Beispielsweise muss bewiesen werden, dass der Verbraucher gar nicht vor Ort war, um die Rezension löschen lassen zu können. Man kann in keinem Fall die Rezension einfach so löschen lassen, ohne entsprechende Nachweise zu erbringen.

Die einzige Möglichkeit, um juristischen Aufwand zu verhindern, ist tatsächlich die konsequente Abschaltung der Bewertungen. Doch das wiederum stärkt nicht das Vertrauen der Verbraucher und wird von diesen häufig als Qualitäts-Manko wahrgenommen. Als Unternehmer sollte man folglich eher das Risiko einer negativen Bewertung eingehen, und diese dann löschen lassen. Das verursacht zwar mehr Aufwand, ist aber im Ergebnis besser als einfach auf die Funktion komplett zu verzichten.

Die eigenen Rechte wahrzunehmen kann für Unternehmen überlebenswichtig sein

Es gibt viele Fälle, in denen Unternehmen mit einer negativen Bewertung wirklich zu kämpfen haben. In den Anfangsjahren des Internets war es keine Seltenheit, dass Konkurrenten mit der Hilfe von schlechten Bewertungen einfach ausgeschaltet wurden. Der schlechte Leumund machte das Unternehmen unattraktiv, ohne dass die einzelnen Bewertungen der Wahrheit entsprachen. Auch heute spielt die Bewertung eine gewichtige Rolle und sie löschen zu lassen ist zwar leichter, aber noch immer mit einem großen Aufwand verbunden. Das Löschen lassen einer Bewertung benötigt einiges an Aufwand und ist gerade für kleine Unternehmen eine sehr große Belastung. Denn jeder Antrag und jede juristische Auseinandersetzung mit der Bewertung kostet unternehmensinterne Ressourcen und ist ein Kostenfaktor. Demgegenüber muss man eine schlechte Bewertung auf jeden Fall löschen lassen, denn sie kann das Kaufverhalten der Kunden sehr nachhaltig beeinflussen. Die Unternehmen sind hier in einer Zwickmühle und müssen reagieren, obwohl sie eigentlich wichtigere Dinge zu erledigen hätten.

Das Löschen lassen wird oft der einzige Weg, um negativen Effekten vorzubeugen und das Unternehmen zu schützen. Als angehender Unternehmer sollte man sich deswegen intensiv mit der Thematik auseinandersetzen und schon vorab einen Profi zu Rate ziehen. Denn nur so kann man verhindern, dass das Löschen lassen von negativen Bewertungen einen großen Teil der Zeit beansprucht und zu einer Kostenfalle wird. Es ist immer empfehlenswert, regelmäßig die eigenen Angaben bei Google zu prüfen und falsche Einträge oder Rezensionen löschen zu lassen. Denn so bleibt der gute Ruf des Unternehmens langfristig erhalten und die Bewertung kann ihrem ursprünglichen Zweck dienen: Das Vertrauen der Verbraucher in das Unternehmen stärken!

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